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StVO Novelle zurückgezogen
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Text: Volker Bandke   

Nein, kein verspäteter Aprilscherz.  Die gerade erst herausgegebene Novelle der StVO ist zurückgezogen worden, da sie wegen eines Formfehlers, wegen handwerklicher Mängel,  nicht verfassungsgemäß ist!

Ergänzung vom 30. April siehe hier!

Dies kam im Rahmen der Diskussion über die Gültigkeit der Verkehrsschilder mit veralteten Symbolen und Piktogrammen zutage.  Aufgrund der Unsicherheiten, ob nun alle alten Verkehrschilder, auch wenn sie sich von den neuen nur marginal unterscheiden, ausgetauscht werden müssen, wurde die Novelle noch einmal rechtlich überprüft.

Aus einer html_f2Mitteilung des Bundesverkehrsministeriums vom 13. April 2010:

Ramsauer: "Das Ergebnis ist ernüchternd: Die Novelle ist wegen eines Verstoßes gegen das verfassungsrechtlich verankerte Zitiergebot nichtig. Das bedeutet: Es gilt weiterhin die StVO in der Fassung vor dem 1. September 2009.

Das Bundesverkehrsministerium arbeitet nun mit Nachdruck daran, die Fehler der Novelle zu korrigieren. Es soll schnellstmöglich ein neuer Änderungsentwurf vorgelegt werden, dem der Bundesrat dann noch zustimmen muss. Auf der Verkehrsministerkonferenz am 14./15.April 2010 in Bremen sollen die Länder zu einer schnellen Mitwirkung bewegt werden.

Kommentar/Anmerkung:

Ich bin wirklich gespannt, ob im Rahmen dieser "Reparatur" wirklich nur das Schilderproblem repariert wird, oder nicht doch einige Änderungen wieder zurückgenommen werden, die manchen Gemeinden "ein Dorn im Auge" zu sein scheinen.

So ist etwa an das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zu erinnern, in dem sehr hohe Hürden für die Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht aufgerichtet werden.  Ist nun zu befürchten, dass diese Hürden durch die Reparatur wieder abgebaut werden?  Ich würde nicht dagegen wetten :(

Weitere Ergänzung: (30. April 2010)

Auf explizite Anfrage hat das zuständige Referat im Bundesverkehrsministerium mitgeteilt, dass die Verwaltungsvorschriften zur StVO (VwV-StVO) davon unberührt und weiterhin gültig bleiben. Damit bleiben wesentliche Teile der Neuregelungen zum Radverkehr erhalten, die ohnehin nur in der VwV-StVO standen (z. B. kein Vorrang von baulichen Radwegen, erleichterte Freigabe von Einbahnstraßen, Hinweis auf die ERA).

 
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