... mit dem Fahrradanhänger des ADFC ist das kein Problem!

Für Gruppenfahrten hat der ADFC-Kreisverband einen eigenen Fahrradanhänger, der wegen seiner kompakten Maße und des geringen Gesamtgewichts von 750 kg von jedem PKW mit Hängerkupplung gezogen werden kann. Zwölf (12) Fahrräder haben darauf Platz, so daß mit einer kleinen Gruppe auch mal Radwege außerhalb unseres Landkreises erkundet werden können. Nordsee, Ostsee, Harz, Müritz oder Spreewald – mit dem ADFC-Fahrradanhänger kein Problem!
Versichert ist der Anhänger während der Fahrt grundsätzlich über die Versicherung des Zugfahrzeugs und abgekoppelt mit einer Versicherung durch den ADFC-Kreisverband.
Der Fahrradanhänger kann auch von Nichtmitgliedern genutzt werden, wegen der zahlreichen Hängerfahrten ist allerdings eine Voranmeldung empfehlenswert:
Flyer Hänger_2010.pdf
Telefon - Nr.: 04171/74264
oder per e-Mail.
Beispielberechnung für die PKW-Belastung
Zulässiges Gesamtgewicht Hänger
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750 kg |
| abzüglich Eigengewicht Hänger |
250 kg |
| max. Zuladung Hänger |
500 kg |
zulässige Anhängerlast bei einem Anhänger ohne Bremse gemäß Kfz-Schein - Beispiel Golf IV *) |
580 kg |
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Gewicht von 12 Fahrrädern (Durchschnitt 20 kg/Fahrrad)
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240 kg |
| zuzüglich Gewicht Hänger |
250 kg |
| Anhängerlast |
490 kg |
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OK !! |
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*) Welche Anhängerlast das jeweilige Zugfahrzeug ziehen darf, steht auf dem KFZ-Schein unter Nr. 28 bzw. 29 bei älteren Modellen und bei Neufahrzeugen unter den Nr. O1 und O2.
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Mietpreise:
Gemeinnützige Organisationen etc. bekommen den Hänger zu den gleichen Konditionen wie ADFC-Mitglieder
Mietdauer
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ADFC-Mitglieder
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Nichtmitglieder |
| 1 Tag |
15,00 € |
20,00 € |
| Wochenende |
25,00 € |
35,00 € |
| 1 Woche |
60,00 € |
80,00 € |
Mietbedingungen
Der Anhänger wird jeweils gemäß Absprache durch den Mieter abgeholt. Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er den Fahrradanhänger des ADFC-Kreisverbandes Harburg in einem sauberen, einwandfreien und verkehrssicheren Zustand übernommen hat.
Weiterhin verpflichtet sich der Mieter, den Anhänger in einwandfreiem und gereinigtem Zustand an den Standort zurückzubringen. Etwaige Schäden während der Mietdauer gehen mit Ausnahme der versicherten Kaskoschäden zu Lasten des Mieters.
Bei der Rückgabe des Hängers erhält der Mieter das Original des Übergabescheines zurück, eine Kopie bleibt beim ADFC.
Der Fahrradanhänger ist während der Fahrt über die Versicherung des Zugfahrzeuges versichert. Abgekoppelt besteht eine Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung mit 150,00 Euro Selbstbeteiligung. Von etwaigen Unfällen oder Beschädigungen ist der ADFC-Kreisverband unverzüglich zu unterrichten.
Die Fahrräder sind nicht versichert. Der Mieter sollte in eigenem Interesse die Mitfahrer über diesen Sachverhalt infomieren.
Die Mietgebühr ist im Voraus zu entrichten, bei vorheriger Vereinbarung ist auch eine Zahlung auf Rechnung möglich.
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