Startseite Fahrradanhänger Warum nicht mal in die Ferne schweifen ....
Warum nicht mal in die Ferne schweifen ....
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Text: Thomas Thum   

... mit dem Fahrradanhänger des ADFC ist das kein Problem!

Haenger_010

Für Gruppenfahrten hat der ADFC-Kreisverband einen eigenen Fahrradanhänger, der wegen seiner kompakten Maße und des geringen Gesamtgewichts von 750 kg von jedem PKW mit Hängerkupplung gezogen werden kann. Zwölf (12) Fahrräder haben darauf Platz, so daß mit einer kleinen Gruppe auch mal Radwege außerhalb unseres Landkreises erkundet werden können.  Nordsee, Ostsee, Harz, Müritz oder Spreewald – mit dem ADFC-Fahrradanhänger kein Problem!

Versichert ist der Anhänger während der Fahrt grundsätzlich über die Versicherung des Zugfahrzeugs und abgekoppelt mit einer Versicherung durch den ADFC-Kreisverband.

Der Fahrradanhänger kann auch von Nichtmitgliedern genutzt werden, wegen der zahlreichen Hängerfahrten ist allerdings  eine Voranmeldung  empfehlenswert:

Flyer Hänger_2010.pdf

Telefon - Nr.: 04171/74264

oder per edit_f2e-Mail.

Beispielberechnung für die PKW-Belastung
Zulässiges Gesamtgewicht Hänger
750 kg
abzüglich Eigengewicht Hänger 250 kg
max. Zuladung Hänger 500 kg
zulässige Anhängerlast bei einem Anhänger ohne Bremse
gemäß Kfz-Schein - Beispiel Golf IV  *)
580 kg

Gewicht von 12 Fahrrädern
(Durchschnitt 20 kg/Fahrrad)

240 kg
zuzüglich Gewicht Hänger 250 kg
Anhängerlast 490 kg
OK !!

*) Welche Anhängerlast das jeweilige Zugfahrzeug ziehen darf,
steht auf dem KFZ-Schein unter Nr. 28 bzw. 29 bei älteren
Modellen und bei Neufahrzeugen unter den Nr. O1 und O2.



 

Image

Mietpreise:

Gemeinnützige Organisationen etc. bekommen den Hänger zu den gleichen Konditionen wie ADFC-Mitglieder

Mietdauer
ADFC-Mitglieder
Nichtmitglieder
1 Tag 15,00 € 20,00 €
Wochenende 25,00 € 35,00 €
1 Woche 60,00 € 80,00 €

Mietbedingungen

Der Anhänger wird jeweils gemäß Absprache durch den Mieter abgeholt. Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er den Fahrradanhänger des ADFC-Kreisverbandes Harburg in einem sauberen, einwandfreien und verkehrssicheren Zustand übernommen hat.

Weiterhin verpflichtet sich der Mieter, den Anhänger in einwandfreiem und gereinigtem Zustand an den Standort zurückzubringen. Etwaige Schäden während der Mietdauer gehen mit Ausnahme der versicherten Kaskoschäden zu Lasten des Mieters.

Bei der Rückgabe des Hängers erhält der Mieter das Original des Übergabescheines zurück, eine Kopie bleibt beim ADFC.

Der Fahrradanhänger ist während der Fahrt über die Versicherung des Zugfahrzeuges versichert. Abgekoppelt besteht eine Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung mit 150,00 Euro Selbstbeteiligung. Von etwaigen Unfällen oder Beschädigungen ist der ADFC-Kreisverband unverzüglich zu unterrichten.

Die Fahrräder sind nicht versichert. Der Mieter sollte in eigenem Interesse die Mitfahrer über diesen Sachverhalt infomieren.

Die Mietgebühr ist im Voraus zu entrichten, bei vorheriger Vereinbarung ist auch eine Zahlung auf Rechnung möglich.

 
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