Im Juni habe ich an der großen "velo-city global 2010" Konferenz in Kopenhagen teilgenommen (keine Bange - nicht auf Kosten des ADFCs). Einige Eindrücke von diesem tollen Ereignis, und von dem, was man mit gutem Willen in einer Stadt machen kann:
Im Dezember 2003 stoppte die Polizei einen Radfahrer in Bayern mit 1,7 Promille Blutalkoholkonzentration. Der Fahrradfahrer hatte auch eine Fahrerlaubnis für Motorräder, Pkw und LKW. Von der Landeshauptstadt wurde von ihm ein medizinisch-psychologisches Gutachten in Bezug auf die Kfz- und Fahrradführung gefordert. Diese legte er nicht vor. Hierauf entzog ihm die Landeshauptstadt nicht nur den Kfz-Führerschein, sondern untersagte ihm auch, Fahrräder auf öffentlichem Verkehrsgrund zu führen.
Im Rahmen eines Verfahrens hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof nun klargestellt: Wird mit dem Fahrrad eine Trunkenheitsfahrt unter einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,6 Promille begangen, so „liegt es auf der Hand“, dass sich die Eignungszweifel nicht nur auf das Führen von Kraftfahrzeugen, sondern auch auf das Führen von Fahrrädern erstrecken. Beide Gesichtspunkte seinen gutachtenmäßig abzuklären. Werde das Gutachten nicht vorgelegt, habe die Fahrerlaubnisbehörde schlichtweg keine Alternative: Zum Ausschluss der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer und der Aufrechterhaltung der Sicherheit des Straßenverkehrs ist nicht nur der Führerschein zu entziehen sondern auch ohne Einschränkung das Fahrradfahren zu untersagen.
Somit gilt:
Wenn kein Gutachten beigebracht wird, dann hat die Fahrerlaubnisbehörde keine andere Wahl, als auch die Lizenz zum Radfahren auf öffentlichen Straßen zu entziehen.
Hier steht das 1. Fahrrad mit Schneeketten. Ingo Akkermann (42) entdeckte es auf der Nordseeinsel Borkum. Der Besitzer wickelte um jedes Rad eine sechs Meter lange Gliederkette. Seitdem ist er wieder flott auf der Straße unterwegs.
Ein neues Warnsystem soll helfen, Unfälle zwischen Rechtsabbiegern und Radfahrern zu vermeiden - LEDs sind in der Fahrbahn eingelassen, dei von den Kfz-Fahrern deutlich zu sehen sind. Es sind Sensoren in der Fahrbahn in Höhe der Ampel angebracht, die die Leuchten bei "Grün" einschalten, falls ein Fahrrad vor der Ampel wartet. Ein weiterer Sensor ist 25 m vor der Ampel angebracht - Nähert sich ein Radfahrer bei"Grün" der Ampel, schaltet die Beleuchtung um und fängt an zu blinken, und macht somit die Autofahrer auf den herannahme´nden Radfahrer aufmerksam. Und wo gibt es so etwas? Natürlich in Kopenhagen :)
Text: gefunden im Hamburger Abendblatt vom 13. 11. 2009
93 Seiten lange Anleitung zum Fahrradfahren
LONDON - Nach heftiger Kritik hat die britische Polizeiführung eine Anleitung zum Fahrradfahren zurückgezogen, die sage und schreibe 93 Seiten lang ist. In der Broschüre wird den Polizisten ausführlich erklärt, wie man bremst und wie man das Gleichgewicht hält, um nicht vom Fahrrad zu fallen. Das Machwerk sorgte in der Öffentlichkeit für Hohn und Spott. In der Anleitung werden den Polizisten „gepolsterte Hosen" empfohlen, um einen möglichst hohen „Sitzkomfort" zu haben. Verbrecher sollten sie nicht festnehmen, solange sie noch auf dem Sattel sitzen, lautete ein weiterer Rat.